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BGH, 14.04.1954 - 1 StR 42/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52
Wegschaffung eines Betrunkenen - § 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt', …
Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 1 StR 42/54
Wenn der Beschwerdeführer die Strafzumessung angreift, weil die Strafkammer ihm mildernde Umstände versagt, dem öfters vorbestraften Angeklagten J. aber solche bewilligt hat, so kann der Beschwerdeführer mit dieser Rüge keinen Erfolg haben (BGH Urteile 4 StR 682/52 vom 26. Februar 1953 und 4 StR 787/52 vom 21. Mai 1953). - BGH, 15.05.1952 - 4 StR 953/51
Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 1 StR 42/54
Diese Feststellungen tragen allerdings die Verurteilung wegen Begünstigung (BGHSt 2, 362). - RG, 02.10.1919 - III 435/19
Wird bei der Begünstigung mit Beziehung auf eine der in § 258 StGB. bezeichneten …
Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 1 StR 42/54
Nur wenn er die Tatsachen - sei es auch nur bedingt (RGSt 53, 342) - wusste, die die Vortat zum schweren Diebstahl machen, durfte er nach § 258 Abs. 1 Nr. 2 verurteilt werden. - BGH, 26.02.1953 - 4 StR 682/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 1 StR 42/54
Wenn der Beschwerdeführer die Strafzumessung angreift, weil die Strafkammer ihm mildernde Umstände versagt, dem öfters vorbestraften Angeklagten J. aber solche bewilligt hat, so kann der Beschwerdeführer mit dieser Rüge keinen Erfolg haben (BGH Urteile 4 StR 682/52 vom 26. Februar 1953 und 4 StR 787/52 vom 21. Mai 1953).